TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1. Veranstalter

Teilnahmebedingungen

Der Wettbewerb wird durchgeführt von der GEVA GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre Komplementärin GEVA GmbH, diese vertreten durch ihre Geschäftsführung, Herrn Dipl.-Ökonom Andreas Vogel (Sprecher) und Herrn Dipl. Kaufmann Gregor Lex, Albert-Einstein-Straße 18, 50226 Frechen (nachfolgend: GEVA).

2. Wer darf teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind Gastronomiebetriebe, die von Einzelpersonen betrieben werden, die wohnhaft in der Bundesrepublik Deutschland oder dem benachbarten deutschsprachigen Ausland (Österreich/Schweiz) sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben, oder Gesellschaften jeder Rechtsform mit Sitz in Deutschland. Mitglieder der Geschäftsführung/des Vorstandes, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GEVA sowie deren Familienangehörige sind zur Teilnahme nicht berechtigt. Ebenso ausgeschlossen von der Teilnahme sind natürliche Personen und Unternehmen, die als Gesellschafter, Industrielieferanten oder in anderer Weise in einer dauerhaften oder einzelfallbezogenen Geschäftsbeziehung zur GEVA stehen. Das Gleiche gilt für Mitglieder der Geschäftsführung/des Vorstandes, Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter sowie Familienangehörige der vorgenannten Personen und Unternehmen. Darüber hinaus ist nicht zur Teilnahme berechtigt, wer zu einem Mitglied der Jury als Gesellschafterin oder Gesellschafter oder als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter oder Familienangehöriger in Beziehung steht. Ebenso von der Teilnahme ist ausgeschlossen, wem bereits in einem vergangenen Wettbewerb des „Award der Gastfreundschaft“ ein Preis zum gleichen Thema zuerkannt wurde.


3. Preise

Bei den ausgelobten Preisen handelt es sich um Geldpreise in Höhe von 1.500, 1.000 und 500 €. Die Preise sind nicht übertragbar.

Sonderpreis von gastronovi:

In Zusammenarbeit mit unserem Award-Partner gastronovi wird ein attraktiver Sonderpreis im Gesamtwert von bis zu 5.000 € ausgelobt. Der Sonderpreis enthält Softwarelizenzen inkl. eines Onboardingpakets von gastronovi Office für ein Jahr, und gilt für Betriebe der DACH-Region. Eine Auszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.


Die gastronovi GmbH, Bremen gewährt 100 % Rabatt auf beliebige Softwaremodule (Jahrestarif) inkl. möglichem Onboardingpaket im Wert von bis zu 5.000 €. Der Rabatt gilt ab Vertragsschluss und wird für 12 Monate gewährt. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die in der Auftragsbestätigung definierte Laufzeit, aber nicht mehr als ein (1) Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem (1) Kalendermonat zum Ablauf der Vertragslaufzeit bei gastronovi GmbH gekündigt wird.

Im Rahmen des Onboardingpakets kann der Gewinner-Betrieb nach Bedarf bis zu 1.500 € der Gesamtsumme für etwaige Dienstleistungen wie Schulungen, Datenpflege oder Consulting einlösen, Preise: https://www.gastronovi.com/de/preise/#dienstleistungen. Ermittelt wird der Gewinner-Betrieb aus allen Einsendungen an die GEVA GmbH & Co. KG. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der GEVA und gastronovi, deren Angehörige und bereits bestehende Kunden der Firma gastronovi GmbH. Der gastronovi Sonderpreis kann bis 31.12.2024 eingelöst werden (Vertragsabschluss). Ergänzend gelten die Allgemeinen GeschäftsbedingungenGmbH, Bremen www.gastronovi.com/agb und die gastronovi Datenschutzbedingungen (https://www.gastronovi.com/de/datenschutz/).


4. Wie erfolgt die Teilnahme in 2024?

Jeder teilnehmende Betrieb kann uns seine Beiträge ab dem 15. Januar 2024 einsenden. Einsendungen, die vor und nach diesem Zeitraum eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Postsendungen sind an folgende Adresse zu richten:

GEVA GmbH & Co. KG
Frau Rupa Chatterjee
Albert-Einstein-Straße 18
50226 Frechen

Dateien oder Textnachrichten (nicht mehr als 8 MB) sind mit dem Betreff „Bewerbung Award der Gastfreundschaft 2024“ an folgende Mailadresse zu senden:
award(at)geva(dot)com

Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung von unverschlüsselten Emails grundsätzlich unsicher ist und gehen Sie sparsam mit persönlichen Daten um.

Mit der Zusendung der Email, Texten, Videos und Mustern erklärt sich der teilnehmende Gastronomiebetrieb mit folgenden Punkten einverstanden:
Der teilnehmende Gastronomiebetrieb bestätigt mit Einreichung seiner Daten/Informationen/Videos und Muster im Original oder in der stattdessen verwendeten digitalen Version, dass die Rechte ausschließlich bei ihm liegen. Sofern der teilnehmende Gastronomiebetrieb die Originale/Muster/Ideen eines Dritten einsendet, wird er von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten. Mit der Einsendung erlaubt der teilnehmende Gastronomiebetrieb der GEVA, die jeweils eingesandten Texte/Videos/Muster in gedruckter sowie digitaler Form unentgeltlich und auf unbestimmte Zeit einzubehalten und zu veröffentlichen. Die Muster werden nach dem Wettbewerb nicht zurückgesendet, sondern ordnungsgemäß vernichtet. Der teilnehmende Gastronomiebetrieb ist mit seiner Namensnennung inkl. Namen der von ihm entsandten Personen und Veröffentlichung von Bildmaterial des Betriebes sowie Bildern der Preisverleihung im Gewinnfall gem. Nr. 5 einverstanden. Die Preisträger werden zum Ende des Wettbewerbs informiert und öffentlich bekanntgegeben.

Bekanntgabe und Veröffentlichung erfolgen in den GEVA Printmedien wie Jahrbuch der Gastfreundschaft und Gastfreundschaft, in Pressemitteilungen der GEVA, die an die Getränkefachpresse versendet und von dieser sowohl on- als auch offline veröffentlicht werden.
Auf der Homepage der GEVA, auf der Award-Internetseite, im GEVA Portal, in sozialen Medien wie Facebook, Linkedin etc., auf den Seiten der jeweiligen Award-Sponsoren und Award-Partner, wie z. B. Dehoga.

5. Ermittlung der Preisträger und Benachrichtigung

Die Preisträger des Awards werden von der Jury ermittelt und nach Einsendeschluss und Auswertung der Einsendungen informiert. Der Jury werden diejenigen Einsendungen vorgelegt, die in einer Vorauswahl im Hause GEVA ermittelt wurden. Damit wird die Jury von Einsendungen, die den Teilnahmebedingungen nicht genügen, vorab entlastet. Sofern der ermittelte Preisträger nicht erreichbar ist und sich nicht innerhalb von 1 Woche nach der Kontaktaufnahme zurückmeldet, verfällt der Preis und es wird ein neuer Preisträger ausgewählt.

6. Preisverleihung

Die Preisverleihung findet im Rahmen der GEVA-Jahrestagung am 7. Juni 2024 in Dresden statt.  Den Preisträgern wird ein symbolischer Scheck in Höhe des jeweiligen Preisgeldes überreicht. Die Auszahlung des Preisgeldes erfolgt im Nachgang an die Preisverleihung per Überweisung. Die GEVA organisiert die Übernachtung und Anreise der Preisträger. Die Eigenanreise mit dem PKW wird pauschal durch eine Zahlung i. H v 0,30 Cent/km abgegolten sofern ein Betrag von 400 Euro dabei nicht überschritten wird. Die Kosten für ein Hotelzimmer und die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie das Frühstück und die Verpflegung während der Preisverleihung werden von der GEVA gemäß vorher getroffener Absprache zwischen Preisträger und GEVA übernommen. Die Kosten für die An- und Abreise werden höchstens bis zu einem Betrag von 400 Euro übernommen, sofern nicht ausdrücklich zuvor eine andere Vereinbarung getroffen wurde.


7. Ausschluss von teilnehmenden Gastronomiebetrieben

Wir behalten uns vor, teilnehmende Gastronomiebetriebe aus wichtigem Grund auch nachträglich vom Wettbewerb auszuschließen sowie Preise zurückzufordern, insbesondere, wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis von Falschangaben, Manipulation, Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder unerlaubte Handlungen vorliegen. Sofern ein Preis aberkannt wird, findet eine neue Vergabe des betroffenen Preises statt.


8. Datenschutz und Werbung


Die von den teilnehmenden Gastronomiebetrieben bereitgestellten persönlichen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs nach diesen Teilnahmebedingungen und zur Kontaktierung der Preisträger verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur soweit dies zur Durchführung des Wettbewerbs erforderlich ist. Nach der Preisverleihung werden die personenbezogenen Teilnehmerdaten mit Ausnahme der personenbezogenen Daten der Gewinner gelöscht. Eine Weitergabe der Daten zu anderen Zwecken, insbesondere zu solchen der Werbung, erfolgt nicht.

9. Haftungsausschluss

Die Gefahr des Untergangs, Verlustes oder der Beschädigung der eingesandten Karten oder Dateien trägt bis zum Eingang derselben bei der GEVA der teilnehmende Betrieb.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird in der Weise ersetzt, dass das angestrebte Ziel so gut wie möglich erreicht wird.

11. Rechtsweg


Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.